FAMILIENRECHTWir beraten und vertreten Sie unter anderem bei Ehescheidungen, bei Auflösung von Lebenspartnerschaften, bei Fragen zum Kindes- und Ehegattenunterhalt, bei der Regelung des Sorge- und Umgangsrechts sowie bei der Aufteilung Ihres Vermögens aus Anlass von Trennung und Scheidung.