Auseinandersetzungen in der Familie stellen häufig eine existenzbedrohende Belastung für die davon Betroffenen dar. Für mich als Fachanwältin für Familienrecht steht der Mensch mit seinen Emotionen, Beziehungen und Geschichten im Mittelpunkt.
Wenn Sie eine erfahrene und kompetente und empathische Begleitung im Familienrecht suchen, sind sie bei mir richtig. Ich bin seit 2009 schwerpunktmäßig im Familienrecht tätig und seit 2011 Fachanwältin für Familienrecht.
Frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt ist wichtig, da nicht nur die persönliche Zukunft, sondern oftmals auch das Wohlergehen der Kinder von zu treffenden Entscheidungen betroffen ist. Im Familienrecht kommt es auf einen Rechtsanwalt an, der Ihre Interessen mit Einfühlungsvermögen, Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick vertritt.
Gerne vertreten wir Sie im Rahmen einvernehmlicher und auch komplexer Scheidungen sowie den dazugehörigen Versorgungsausgleichsangelegenheiten in Unterhaltsangelegenheiten wie auch Angelegenheiten der Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Hausratteilung, Wohnungszuweisungsverfahren.
Unser Focus liegt in familienrechtlichen Angelegenheiten auf außergerichtlichen Einigungen und einvernehmlichen Lösungen. Gerade wenn Kinder beteiligt sind ist es sinnvoll, ein vertrauensvolles Miteinander auf Augenhöhe mit dem anderen Elternteil beizubehalten oder zu erreichen – es stehen noch zahlreiche Entscheidungen aus, welche für die Kinder zu treffen sind, bis diese eigenständig entscheiden können und dürfen. Wir suchen mit Ihnen nach Ergebnissen, die tragfähig und nachhaltig sind, und dem Wohle aller Beteiligten gerecht werden.
Gerne erarbeiten wir mit Ihnen Eheverträge, Trennungs- und auch Scheidungsfolgevereinbarungen.
Bei der Errichtung von Eheverträgen und Elternvereinbarungen berate ich Sie vorsorgend und unterstütze Sie. Für den Trennungsfall erarbeite ich mit Ihnen Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen und begleite Sie durch den Prozess der Scheidung.
Hervorzuheben sind meine umfangreichen Erfahrungen in Kindschaftsangelegenheiten. Dies umfasst Fragen rund um die elterliche Sorge für ein gemeinsames Kind, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsregelungen und auch die Frage, welche Kindertageseinrichtung besucht werden soll.
Ebenso stehe ich Ihnen bei Sorgen rund um Ihre Kinder gerne beratend zur Seite. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung, in therapeutischen, aber auch pädagogischen Bereich: Auch unterstütze ich Sie gerne bei der Antragstellung oder in Hilfeverfahren des Jugendamtes.
Zusätzlich habe ich mich zur Mediatorin ausbilden lassen und kann Ihnen auch durch dieses Angebot eine Möglichkeit bieten, Ihre Angelegenheiten sachlich zu regeln. Auch hier kann ich auf meine langjährige Erfahrung im Bereich des Familienrechts zurückgreifen.
Als Verfahrensbeistand (Anwalt des Kindes) und Vormund/Ergänzungspfleger bin ich für zahlreiche Kinder tätig und begleite diese über schwierige Zeiten hinweg, teilweise bis in die Volljährigkeit. Durch die Wahrnehmung dieser Tätigkeit besteht ein tragfähiger Kontakt zum Jugendamt.