ErbrechtWir wahren Ihr Recht.

Erbrecht

Mit der guten Vorsorge und einer umfassenden Beratung möchten wir Ihnen einen Großteil der Sorgen, die in Bezug auf Ihr Erbe bestehen, nehmen. Wir klären für Sie Fragen zum Pflichtteil, erstellen und prüfen Testamente und stehen Ihnen auch im Streit um ein Erbe zur Seite.

Aufgrund der Komplexität des Erbrechts sind sowohl Erblasser als auch Erben gut beraten, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Das Erbrecht umfasst zahlreiche Rechtsnormen, die den Übergang des Vermögens auf begünstigte Personen festlegen. Außerdem wird dort geregelt, welche Möglichkeiten während Lebzeiten bestehen, um über sein Vermögen zu verfügen, an wen und wie das Eigentum vererbt werden kann.

Wer erbt, erbt alles, was ihm testamentarisch oder gesetzlich zusteht – sofern er das Erbe nicht ausschlägt. Das sind bestenfalls Vermögenswerte, können jedoch auch Schulden sein. Der Erbe oder die Erbengemeinschaft wird mit dem Tod des Erblassers Gesamtrechtsnachfolger (§ 1922 BGB). Hier kann schlechter Rat schnell sehr teuer werden.

Wir unterstützen Sie in Fragen der gesetzlichen Erbfolge, der rechtssicheren Regelung des Nachlasses und ebenso im Falle von Erbstreitigkeiten – dies, stets auch unter dem Gesichtspunkt steuerlicher Optimierung.

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