Vorsorgevollmacht/PatientenverfügungWir wahren Ihr Recht.

Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

Was geschieht, wenn Sie verunglücken oder ernsthaft erkranken? Wer kümmert sich dann um Sie und Ihr Vermögen?

Für eine Absicherung der eigenen, vorübergehenden oder dauerhaften Handlungsunfähigkeit zu Lebzeiten ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll. Die Bevollmächtigung einer vertrauten Person für den Ernstfall, ist Ausdruck Ihres Selbstbestimmungsrechts.

Die Vorsorgevollmacht kann umfassende Regelungen für vermögensrechtliche Angelegenheiten und Gesundheitsfragen und Schweigepflichtentbindungen enthalten. Hier ist eine detaillierte Regelung zwingend notwendig.

Weit verbreiteter Irrtum ist es, dass der Ehepartner im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit die eigenen Angelegenheiten und hier insbesondere auch die medizinischen Angelegenheiten regeln darf. Grundsätzlich dürfte ein Arzt einem Ehegatten oder den Kindern, nicht einmal eine Auskunft über den Gesundheitszustand erteilen.

Besteht keine Vollmacht, mit welchem eine Vertrauensperson für die Besorgung der anstehenden Angelegenheiten bestimmt ist, bestimmt das Betreuungsgericht von Amts wegen einen Betreuer, wenn Sie selbst für sich nicht mehr handeln können. Dies kann natürlich auch der Ehepartner sein, muss es jedoch nicht.

Gerne beraten wir Sie und erstellen mit Ihnen gemeinsam eine Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende Vorsorgevollmacht. In dem Rahmen werden wir mit Ihnen selbstverständlich auch Fragen zur Patientenverfügung besprechen und ggf. eines solche mit Ihnen gemeinsam erstellen.

Neben unserer Kanzlei in Dresden-Löbtau beraten wir Sie gerne auch persönlich bei Ihnen im häuslichen Umfeld.

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