Sie haben sich ein Lebenswerk erschaffen. Nun stehen Sie vor der Frage: Richtig vererben – aber wie?
Egal, ob es darum geht, Ihre Liebsten umfassend zu bedenken, oder ob Sie weniger liebenswerte Familienmitglieder vom Erbe ausschließen wollen: Ohne ein maßgeschneidertes Testament sind Erbauseinandersetzungen vorprogrammiert. Teilweise ist es auch sinnvoll, bereits zu Lebzeiten Vermögen zu übertragen, auch hier stellt sich die Frage der Umsetzung und auch der späteren Berücksichtigung im Rahmen der Auseinandersetzung nach dem Todesfall.
Neben dem Familienrecht ist das Erbrecht das vermutlich emotionalste Rechtsgebiet. Viele nicht ausgesprochene Konflikte spiegeln sich in der Erbfolge wieder – teilweise lassen sich solche bei guter Beratung jedoch auch zu Lebzeiten noch klären. Oft kann die Anordnung einer Testamentsvollstreckung im Testament sinnvoll sein, um den letzten Willen zielsicher umzusetzen und auch die emotionalen Auseinandersetzungen auf eine sachliche Ebene – nämlich den Testamentsvollstrecker – zu verweisen. Diese Aufgabe können wir für Sie übernehmen und Ihren Willen so auch nach Ihrem Tod entsprechend der vorherigen Absprachen, in Ihrem sinne umsetzen.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Kompetenz und vereinbaren Sie mit uns einen ersten Beratungstermin. Gemeinsam können wir Ihre erbrechtlichen Fragen klären.