Auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts berät und vertritt die Sozietät faberdeckner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (m/w/d) sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Wir übernehmen die außergerichtliche Vertretung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie die Prozessvertretung vor Arbeitsgerichten.
Die Kanzlei faberdeckner berät Unternehmen aller Größenordnungen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen für die unterschiedlichsten Branchen mit ihren jeweiligen Besonderheiten (Befristungen, variable Vergütungsmodelle, Wettbewerbsverbote, Pensionszusagen). Wir beraten Unternehmen und leitende Angestellte (m/w/d) bei der Ausgestaltung, Begründung und Beendigung von Anstellungsverträgen für Geschäftsführer und Vorstände.
Im kollektiven Arbeitsrecht beraten wir Betriebsräte in betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen. Wir gestalten Betriebsvereinbarungen und führen hierüber Verhandlungen mit der jeweiligen Arbeitgeberseite, erforderlichenfalls auch in Einigungsstellen. Umgekehrt beraten wir in betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen spiegelbildlich auch Unternehmen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei faberdeckner liegt in der Beratung von öffentlichen Einrichtungen im Bereich des öffentlichen Dienstrechts und des Personalvertretungsrechts sowie des kirchlichen Arbeitsrechts.
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